Die Stadt Wegberg informiert über PFAS-Funde im Bereich verschiedener Neubaugebiete. Sie steht hierzu in engem Austausch mit der zuständigen Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Heinsberg. Die abschließende Beurteilung durch den Kreis Heinsberg steht noch aus.
PFAS ist die Abkürzung für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Dabei handelt es sich um eine große Gruppe chemischer Verbindungen, die wegen ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften über Jahrzehnte in vielen Produkten wie z. B. Feuerlöschschäumen, Outdoorkleidungen, Teflonbeschichtungen etc. eingearbeitet wurden. Problematisch ist, dass PFAS in der Umwelt kaum abgebaut werden und über eine lange Zeit in Böden, Wasser und Grundwasser verbleiben können. PFAS wurden in der Vergangenheit breit eingesetzt. Daraus resultierende Altlasten werden erst nach und nach erkannt. Aufgrund dessen wird das PFAS-Thema deutschlandweit Kommunen und Fachbehörden voraussichtlich noch über einen längeren Zeitraum beschäftigen. Gerade ehemalige Flugplätze, Militärstandorte und Feuerlösch-Übungsplätze stehen bundesweit im Fokus, dort wurden insbesondere bestimmte, mit PFAS-versetzte Löschschäume genutzt. Ferner könnte der frühere Auftrag von Klärschlämmen, welche möglicherweise ebenfalls PFAS enthalten haben, eine Ursache sein. Auch in unserer Region gibt es entsprechende Beispiele, etwa den NATO-Flugplatz Geilenkirchen-Teveren sowie PFAS-Belastungen in Mönchengladbach-Giesenkirchen.
Die Stadt Wegberg betreffend kam die PFAS-Thematik erstmals im Jahr 2023 hinsichtlich des ehemaligen Militärflugplatzes Wegberg-Wildenrath auf. Der Kreis Heinsberg informiert hierzu auf seiner Homepage. Betroffen sind nach Angaben des Kreises Heinsberg insbesondere die Ortslagen Wildenrath, Klinkum und Petersholz.
Die Untere Bodenschutzbehörde (Kreis Heinsberg) hatte die Stadt Wegberg im Zuge der angestrebten Erschließung des Baugebietes „Helpensteinstraße“ in Arsbeck aufgefordert, das Gebiet auf PFAS untersuchen zu lassen. Hierbei kam es zu entsprechenden PFAS-Funden. Hintergrund war der Verdacht, dass in der Vergangenheit mit PFAS belastete Klärschlämme aufgebracht worden sein könnten. Bei den Untersuchungen wurden Auffälligkeiten festgestellt. Nach derzeitigem Stand werden die sensiblen Bewertungsmaßstäbe für Wohngebiete in Teilen überschritten. Welche konkreten Folgen sich daraus ergeben, wird derzeit fachlich weiter geprüft.
Die dort festgestellten Werte veranlassten die Stadt Wegberg, vorsorglich auch alle durch die Stadt Wegberg vermarkteten Neubaugebiete beproben zu lassen.
Für das Baugebiet „Hessenfeld“ in Dalheim-Rödgen ergaben die Beprobungen, dass derzeit die maßgeblichen Grenzwerte für den direkten Kontakt des Menschen mit dem Boden im Rahmen der fachlichen Toleranzen eingehalten werden. Dies bedeutet, dass der Boden als solcher keine Gefahr für den Menschen darstellt. Geprüft wird derzeit vom Kreis Heinsberg, ob zum Beispiel bezüglich des Anbaus von Nutzpflanzen auf diesen belasteten Böden mit Einschränkungen gerechnet werden muss und ob Grundwasserbrunnen errichtet werden können.
Für das Baugebiet „Wohnen an der Schwalm“ in Wegberg ergaben die Beprobungen ein differenziertes Bild: Teilweise werden Bewertungsmaßstäbe überschritten, teilweise liegen die Werte darunter. Vor diesem Hintergrund erarbeitet die Stadt Wegberg zusammen mit dem Kreis Heinsberg Lösungskonzepte.
Die Stadt Wegberg stoppte dennoch rein vorsorglich die weitere Vermarktung der vorgenannten Baugebiete. Es sollte vermieden werden, Grundstücke zu vermarkten, zu denen noch keine belastbaren Untersuchungsergebnisse vorlagen.
Die Untersuchungsergebnisse in den Baugebieten „Barbarastraße“ in Uevekoven und „Auf dem Kamp III“ in Arsbeck sind unauffällig.
Die fachliche Bewertung der Untersuchungsergebnisse liegt beim Kreis Heinsberg als zuständige Untere Bodenschutzbehörde. Sie ist deshalb Ansprechpartnerin für fachliche Fragen rund um PFAS, Boden- und Grundwasserbelastungen sowie mögliche Untersuchungen. Bürgerinnen und Bürger können sich an das vom Kreis Heinsberg eingerichtete E-Mail-Postfach pfas@kreis-heinsberg.de wenden. Über diese Adresse können nach Angaben des Kreises Heinsberg auch Informationen zu bekannten geeigneten Laboren für eigenständige Untersuchungen angefragt werden. Zudem stehen bei Bedarf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Heinsberg unter den Telefonnummern 02452 13-6127, 02452 13-6158 und 02452 13-6101 zur Verfügung.
Ergänzend verweist die Stadt Wegberg auf die vom Kreis Heinsberg erstellten und mit dem zuständigen Ministerium abgestimmten FAQ. Diese FAQ beantworten zentrale Fragen zu PFAS, zur Einordnung von Boden- und Grundwasserbelastungen sowie zu möglichen Vorsorgemaßnahmen. Die FAQ sind im Serviceportal des Kreises Heinsberg unter dem Suchbegriff „PFAS Wegberg“ zu finden.
28. Mai 2026 von Ulrich Lambertz