Bücher Bücherei
Klavierspielerin
Mathematikaufgaben auf Tafel

Weiterbildung

Weiterbildung

Mit der Institutionalisierung der Weiterbildung als vierte Säule (neben Schule, Berufsausbildung und Hochschule) sollte der Auftrag des Bildungswesens in öffentlicher Verantwortung erfüllt werden. Weiterbildung wurde als ergänzend, nachschulisch und umfassend für lebenslanges Lernen konzipiert. Zur Einlösung des Rechts auf Weiterbildung (WbG § 1) wurden professionelle Strukturen und eine flächendeckende Weiterbildungslandschaft geschaffen.

Mit dem Ziel der Sicherung der Grundversorgung sind die Kommunen zur Einrichtung und Unterhaltung einer Volkshochschule verpflichtet. Ihnen wird damit im Gesetz ein besonderer Stellenwert eingeräumt.  

Die Volkshochschulen und die Einrichtungen in anderer Trägerschaft sind im gesamten Themenspektrum der Weiterbildung tätig und gewährleisten so ein plurales und bedarfsorientiertes Angebot.

Das Weiterbildungsgesetz NRW von 1975 bietet bis heute hierzu grundsätzlich den normativen Rahmen.

Die Einrichtungen der politischen und der Familienbildung verfügen über ein jeweils spezifisches Profil und eine besondere Expertise. Sie setzen ihre Angebote zu mindestens 75% in ihrem Kernbereich um. Sowohl untereinander als auch mit der Landeszentrale für politische Bildung bzw. dem Familienministerium stehen sie in einem kontinuierlichen Fach- und Wirk-samkeitsdialog.

Volkshochschule des Kreises Heinsberg

Kreismusikschule