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Heimatförderung
Heimatförderung
Grundlage für die Verleihung des Heimat-Preises der Stadt Wegberg ist der Beschluss des Rates vom 26.02.2019 und die hierbei beschlossenen "Kriterien zum Heimat-Preis der Stadt Wegberg“.
Sonderprogramm „Heimat, Tradition und Brauchtum“
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen leistet – vorbehaltlich der Freigabe der Finanzmittel durch den Landtag Nordrhein-Westfalen – mit dem neuen Sonderprogramm eine Unterstützung von Vereinen und Verbänden während der Corona-Lage. Gemeinnützige Vereine oder Organisationen, die im Sinne ihrer satzungsgemäßen Aktivitäten den Bereichen Heimat, Tradition und Brauchtum zuzuordnen sind, sollen zur Überwindung eines durch die Corona-Krise verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses beim Land Nordrhein-Westfalen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen können. Die Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf. Voraussetzung für die Gewährung der Sonderhilfe ist die Vermeidung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses, der zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und/oder der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und / oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein.
Weitere Informationen können unter https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/sonderprogramm-heimat-tradition-und-brauchtum abgerufen werden.