Heimatförderung

Heimatförderung

Grundlage für die Verleihung des Heimat-Preises der Stadt Wegberg ist der Beschluss des Rates vom 26.02.2019 und die hierbei beschlossenen "Kriterien zum Heimat-Preis der Stadt Wegberg“. 

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Preisgelder für Heimat-Preise, die durch die Gemeinden, Städte oder Kreise verliehen werden, die dann hiermit Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimat würdigen. 

Auch für das Jahr 2023 hat die Stadt Wegberg eine Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 5.000 Euro für die Durchführung des Wettbewerbs erhalten.

Der Heimat-Preis der Stadt wird in drei Preiskategorien verliehen:

1. Preis 2.500 Euro

2. Preis 1.500 Euro

3. Preis 1.000 Euro.

Der Heimat-Preis der Stadt Wegberg soll dazu beitragen und dazu ermutigen, sich in den Kontext von Strukturen im Zusammenhang mit Heimat, die unmittelbar erfahrbar und gestaltbar sind, einzubringen, diese begreifbar zu machen und weiter zu entwickeln.

Die Kriterien hierzu sind auf der Internetseite der Stadt Wegberg www.wegberg.de unter der Rubrik „Familie & Bildung“, dort unter „Heimatförderung“ abrufbar.

Die Entscheidung über die Verleihung trifft die Heimat-Preis-Jury, die sich aus je einem durch die im Rat vertretenen Fraktionen zu bestimmenden Mitglied sowie den Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes zusammensetzt.

Einreichung von Vorschlägen bis zum 15.09.2023


Vorschläge können bis zum 15.09.2023 von jedem Einwohner bzw. jede Einwohnerin aus Wegberg eingereicht werden. Das gilt auch für juristische Personen, die ihren Geschäftssitz oder eine Betriebsstätte in Wegberg haben (z. B. Firmen). 

Der Vorschlag soll eine Begründung für die Nennung des Preisträgers / der Preisträgerin enthalten. Die relevanten Projekte und Aktionen müssen bis zum 15.09.2023 abgeschlossen oder umsetzungsreif geplant worden sein bzw. Publikationen, Kunstwerke oder ähnliche Erzeugnisse müssen bis zu diesem Stichtag in physischer oder elektronischer Form vorliegen.

Preisträger/-innen können natürliche oder juristische Personen sowie bürgerschaftlich bzw. ehrenamtlich organisierte Gruppen sein, die ihren für die Preisverleihung relevanten Gestaltungs- und Wirkungsmittelpunkt in Wegberg haben. In besonders begründeten Fällen kann die Verleihung auch an Personen oder Gruppen erfolgen, die in sonstiger Weise im Sinne von Heimat einen Beitrag für Wegberg geleistet haben.

Die Vorschläge sind schriftlich unter folgender Anschrift einzureichen

Stadt Wegberg

Stabsstelle für Quartiersentwicklung

Rathausplatz 25

41844 Wegberg


Für Fragen steht Herr Esser von der Stabsstelle Quartiersentwicklung zur Verfügung, Telefon 02434-83 130, eMail: lothar.esser@stadt.wegberg.de