Ausschuss

Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Heinsberg und den kreisangehörigen Kommunen zum Betrieb eines Serviceportals

Die Bezirksregierung Köln hat die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Heinsberg und den kreisangehörigen Kommunen zum Betrieb eines Service-Portals gemäß § 24 Absatz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) am 24.02.2021 aufsichtsbehördlich genehmigt. Die Vereinbarung wird im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln (Ausgabe Nr. 10 vom 08.03.2021) öffentlich bekannt gemacht. Auf diese Veröffentlichung wird gemäß § 24 Absatz 3 Satz 2 GkG NRW hingewiesen.

Die Hinweisbekanntmachung der Stadt Wegberg ist heute (04.03.2021) durch Aushang im Bekanntmachungskasten neben dem Rathausportal erfolgt. Auf den Aushang wird hiermit gemäß § 17 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Wegberg hingewiesen.

Auskunft erteilt: Frau Müller-Deilmann, Telefon: 02434 / 83-101

Den Satzungstext können Sie hier downloaden.