Geburtsanzeige

  • Leistungsbeschreibung

    Grundsätzlich ist das Standesamt für die Beurkundung der Geburt eines Kindes zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist. Auf Wohnort und Staatsangehörigkeit der Eltern oder der Mutter des Kindes kommt es nicht an.

    Die Geburt des Kindes bei einer Hausgeburt in Wegberg ist dem Standesamt binnen einer Woche anzuzeigen.

    Die Hebamme stellt Ihnen eine Geburtsbescheinigung aus, die Sie mit allen erforderlichen Unterlagen und Unterschriften persönlich zu uns ins Standesamt bringen müssen. Hier erfolgt anschließend die Geburtsbeurkundung.

     Bei der Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen vorzuweisen:

    1. Bei miteinander verheirateten Eltern ihre Eheurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister sowie ihre Geburtsurkunden, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt der Eltern nicht aus der Eheurkunde ergeben.

    2. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Geburtskunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen

    3. einen Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern und

    4. bei mündlicher Anzeige eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

     

    Die Eheurkunde der Mutter ist auch vorzulegen, wenn ihre Ehe aufgelöst ist.

    Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

     

    Gebühren:

    14,- Euro für die erste Urkunde; 7,- Euro für jede weitere Urkunde sowie 3 gebührenfreie Bescheinigungen für die Anträge auf Eltern- und Kindergeld sowie für die Krankenkasse.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende