Friedhofsangelegenheiten

  • Weiterführende Informationen

    Die Stadt Wegberg verfügt über 10 Friedhöfe, die im Stadtgebiet Wegberg verteilt sind. Diese befinden sich in folgenden Ortschaften:

    Arsbeck

    Beeck

    Dalheim

    Klinkum

    Merbeck

    Rath-Anhoven

    Rickelrath

    Tüschenbroich

    Wegberg

    Wildenrath

     

    Friedhofshallen befinden sich nur auf den nachfolgend genannten Friedhöfen:

    Arsbeck

    Beeck

    Dalheim

    Rath-Anhoven

    Wegberg

    Wildenrath

    Derzeit besteht auf drei Friedhöfen (Arsbeck, Beeck, Wegberg) die Möglichkeit, eine Bestattung in einer Urnenstele durchführen zu lassen.

    Eine Bestattung ist zu den Zeiten Mo. - Fr. 11.30 Uhr, 13.30 Uhr, 15.00 Uhr und Sa. 9.00 Uhr möglich. Zu den vorgenannten Zeiten, ist nur eine Bestattung möglich. Der Termin ist vorab bei den Kolleginnen der Friedhofsverwaltung zu reservieren. Außerhalb der Dienstzeiten ist eine Reservierung über die Feuerwache Wegberg möglich. Für eine Bestattung ist vorab ein Antrag für die Erteilung des Nutzungsrechts an einer Erdbestattung bzw. Aschegrabstätte einzureichen. Dem ausgefüllten und unterschriebenen Originalantrag ist eine Sterbeurkunde beizufügen.

    Das Grab kann nach der Beisetzung mit einem Grabmal/einer Platte und/oder einer Einfassung versehen werden. Für deren Errichtung ist vorab ein schriftlicher Antrag zu stellen. Dem Antrag ist eine Zeichnung des vorgesehenen Grabmals beizufügen.

    Die Friedhofsatzung der Stadt Wegberg enthält alle weiteren Informationen, die Sie für die Nutzung eines Friedhofes in Wegberg wissen und beachten müssen. Hier finden Sie auch insbesondere Informationen darüber, welche Größe, Höhe und Materialien für Grabmale, Grabeinfassungen und Platten zu beachten sind. Die Gebührensatzung der Stadt Wegberg (Stand vom 15.05.2021) gibt einen Überblick, welche Kosten für eine Bestattung und die Errichtung eines Grabmales/Einfassung oder Platte entstehen können.

  • BIS-Dokumente


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende