Abgeschlossenheitsbescheinigung für Eigentumswohnungen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist (zusammen mit dem Aufteilungsplan) die Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohneigentum und/oder Teileigentum. Sie ist also erforderlich, wenn der Neubau von Eigentumswohnungen oder die Aufteilung eines Mietshauses in (separat verkäufliche) Eigentumswohnungen geplant ist. 
    Diese wird erteilt, wenn die entsprechende Wohnung in sich abgeschlossen ist.
    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt.
    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, damit der Notar eine Aufteilung des Eigentums vornehmen und die Eintragung ins Grundbuch veranlassen kann.

    Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie auch bei den Notaren.

  • Erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag in dreifacher Ausfertigung mit vollständiger Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück/en

    Bauzeichnungen in mindestens dreifacher Ausfertigung (Lageplan, Ansichten, Schnitte, Grundrisse) mit Darstellung der jeweiligen Sonder- und Miteigentumsanteile

  • Kosten

  • Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende