Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

  • Leistungsbeschreibung

    Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Wegberg auf allen Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr dienen, ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse.

    In der Ordnungsbehördlichen Verordnung werden folgende Bereiche geregelt:

    Verunreinigungen, Schutz der Anlagen und öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Kraftfahrzeuge, Wohnwagen, Wohnmobile, Benutzung der Anlagen und Verkehrsflächen, störendes Verhalten auf Straßen und Anlagen, Tiere, Religiöse Veranstaltungen, Schulunterricht, Krankenhäuser, Rasenmähen und sonstige Gartenarbeiten, Verbrennen von Pflanzen- und Kleingartenabfällen, Brauchtumsfeuer, Gefahrenabwehr, Frischer Anstrich, Reinigungsarbeiten, Werbe- und Informationsmaterial, Hausnummern, Duldung der Anbringung öffentlicher Hinweiszeichen und Einrichtungen, Befreiung, Gewerbliche Betätigungen, Zuwiderhandlungen.

    Die Ordnungsbehördliche Verordnung können Sie hier einsehen.

  • BIS-Dokumente


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