Wohnungsaufsicht

  • Leistungsbeschreibung

    Im Rahmen der Wohnungsaufsicht können sich Mieter von freifinanziertem Wohnraum an die Stadt Wegberg wenden, wenn sie Beratung oder Hilfe hinsichtlich des Zustandes der von ihnen angemieteten Immobilie benötigen (unzureichende Wohnverhältnisse, Schäden, Schimmel).

    Nähere Informationen des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.


Zuständige Abteilungen