Spielhallen

  • Leistungsbeschreibung

    Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle entsprechend den Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages NRW.

     

  • Erforderliche Unterlagen

    Führungszeugnis

    Auszug aus dem Gewerbezentralregister

    Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim zuständigen Finanzamt des Wohnsitzes)

    baurechtliche Genehmigung

  • Kosten

    Je aufgestelltem Glückspielgerät 200 € zzgl. Verwaltungsaufwand und Zuverlässigkeitsprüfung, maximal 3.000 €

  • Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende