Gewerbeauskunft

  • Kurztext

    Gewerbeauskunft

  • Leistungsbeschreibung

    Bei berechtigtem Interesse kann eine Gewerbeauskunft aus dem kommunalen Gewerberegister nach § 14 Abs. 7 Gewerbeordnung (GewO) erteilt werden.

    Auskünfte aus dem Gewerberegister sind gebührenpflichtig. Nach Tarifstelle 12.1.2.1 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind für Gewerberegisterauskünfte Gebühren zu erheben.

  • Kosten

    25,00 €