Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

  • Kurztext

    Durch entsprechende Vorsorgevollmachten kann jeder Einzelne eine gesetzliche Betreuung und damit eine Einmischung des Staates in ganz persönliche Bereiche vermeiden.

    Die Betreuungsstelle bei der Kreisverwaltung in Heinsberg informiert hierzu und hält Informationsmaterial bereit. Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können dort öffentlich beglaubigt werden.

     

  • Kosten

    Die Beglaubigung von Unterschriften bei der Betreuungsstelle ist gebührenpflichtig.