Grundwasser Monitoring Garzweiler II
Grundwasser Monitoring Garzweiler II
Die Stadt Wegberg liegt im Einflussbereich der Auswirkungen des Tagebaus Garzweiler. Das gesamte Stadtgebiet wird von den Feuchtgebieten der Schwalm und seinen Zuflüssen geprägt. Der Tagebau beeinflusst die europaweit bedeutsamen schützenswerten Feuchtgebiete in den Flussgebieten von Schwalm und Nette, die den Charakter des Naturparks Schwalm-Nette widerspiegeln. Hierzu zählen die Oberflächengewässer Obere Schwalm / Schwalmquellgebiet, Mühlenbach und Knippertzbach samt der sie begleitenden grundwasserabhängigen Feuchtgebiete. Aufgrund ihrer ökologisch hohen Bedeutung sind diese als FFH-Schutzgebiet der europäischen Union DE-4803-301 „Schwalm, Knippertzbach, Raderveekes u. Lüttelforster Bruch“ und EU-Vogelschutzgebiet unter hohen Schutz gestellt worden.
Zum Schutz dieser Feuchtgebiete und ihres existenzprägenden Wasserhaushalts legte der Braunkohlenplan Garzweiler II (1995) verschiedene Ziele zur Reduzierung der Folgen für die Natur und der Wasserwirtschaft fest. So wird, dass die grundwasserabhängigen schützenswerten Feuchtgebiete im Schwalm-Nette-Gebiet in ihrer artenreichen Vielfalt und Prägung durch grundwasserabhängige Lebensgemeinschaften zu erhalten sind. Dies begründet sich im hohen naturschutzfachlichen und ökologischen Wert des Schwalm-Nette-Gebietes durch die vom Grundwasser geprägten Landschaftsräume und dabei insbesondere den flächenmäßig überwiegenden Erlenbruchwäldern, die in ihrer Einmaligkeit und Unersetzbarkeit internationale Bedeutung haben und im Hinblick auf Ihre Biotopqualität Seltenheit, Repräsentanz, Gesellschafts- und Artenvielfalt, Natürlichkeitsgrad der biotopspezifischen Artenverbindungen, Ersetzbarkeit sowie Vorkommen von Rote-Liste-Arten eine sehr hohe Wertigkeit dieser Naturschutzkriterien aufweisen.
Der Schutz der für die Wasserwirtschaft und den Naturhaushalt bedeutsamen Oberflächengewässer vor sümpfungsbedingten Grundwasserabsenkungen wird auch durch den Braunkohleplan geregelt. Demnach sind die Abflüsse bzw. Wasserstände der von sümpfungsbedingten Grundwasserabsenkungen betroffenen Gewässer durch Direkteinspeisung von Sümpfungswasser, Versickerungsmaßnahmen und durch örtliche Oberflächenwasserrückhaltungen sicherzustellen. Der Braunkohlenplan führt weiter dazu aus, dass durch die wasserwirtschaftlichen Gegenmaßnahmen entsprechend dem Versickerungskonzept der Grundwasserstand in den oberen Grundwasserstockwerken so gestützt wird, dass der grundwasserbürtige Abfluss in den Gewässern der Schwalm aufgrund des Sümpfungseinfluss nicht vermindert wird.
Der mit den Leitentscheidungen 2021 und 2023 (LE2021 / LE2023) beschlossene vorzeitige Braunkohlenausstieg sieht eine Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler vor. Diese Verkleinerung wird grundsätzlich von Seiten der Stadt Wegberg begrüßt, durch sie werden die negativen Klimaeinflüsse und regionalen Auswirkungen verringert. Aus dieser Verkleinerung ergeben sich jedoch vielfältige und teilweise komplexe Veränderungen im Wasserhaushalt, die fachlich fundierte Entscheidungen notwendig machen, um einen möglichst naturnahen und nachsorgefreien Wasserhaushalt wiederherzustellen.
Die RWE Power AG hat in Juni 2024 die ersten Ergebnisse und Erkenntnisse für den Wasserhaushalt aus dem neuen Grundwassermodell, angepasst an die neue Restseegröße, vorgestellt. Auf Basis des RWE Grundwassermodells hat der Erftverband erste Prognosen für die Grundwasserstände in den Feuchtgebieten vorgestellt. Hiernach sind wahrscheinlich zukünftig verbleibende Grundwasserdifferenzen vom vorbergbaulichen Niveau in den Feuchtgebieten Obere Schwalm / Schwalmquellgebiet und Mühlenbach von bis zu 50 cm zu erwarten. Dazu ist mit größeren Grundwasserdifferenzen von mehr als 1m in den Wassereinzugsgebieten der Oberflächengewässer Schwalm, Mühlenbach und Hellbach / Knippertzbach zu rechnen. Diese neuen Erkenntnisse weichen fundamental von den bisherigen Annahmen und fachlichen Einschätzungen ab, dass keine relevanten Grundwasserdifferenzen vom vorbergbaulichen Zustand mit Bezug auf die Grundwasserstände des Jahres 1983 in den Gebieten verbleiben würden.
Die Stadt Wegberg nimmt regelmäßig an den Arbeitsgruppen zum Grundwasser Monitoring Garzeiler II und den Vorstandssitzungen des Schwalmverbandes teil. Die Ergebnisse und Erkenntnisse werden verwaltungsintern interpretiert und Handlungsempfehlungen für die politischen Vertreter erarbeitet. Die Stadt Wegberg beteiligt sich aktuell aktiv an der überkommunalen Initiative zur Festschreibung einer „Ewigkeitsklausel“ in den letzten Braunkohleplan. Dadurch soll der Bergbaubetreiber dazu verpflichtet werden, die nach Abschluss des Tagebaus entstehenden Schäden an den Ökosystemen im Schwalmquellgebiet auf Ewigkeit auszugleichen.
Hiervon ausgehend sollten weitere Möglichkeiten ermittelt werden, wie Wegberg durch Gemeindeübergreifende Vernetzung und gegebenenfalls Zusammenarbeit weitere Potentiale im Bereich Nachhaltigkeit sinnvoll erschließen kann.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurden durch den Nachhaltigkeitsmanager der Stadt Wegberg im September 2024 zwei Informationsabende und Diskussionsrunden veranstaltet. An den beiden Veranstaltungen haben insgesamt rund 100 Bürger teilgenommen.
