Umweltschecks NRW

Umweltschecks NRW

Wer ist antragsberechtigt?

Förderanträge dürfen stellen:

  • Privatpersonen (natürliche Personen)
  • Vereine, Stiftungen, Initiativen und andere juristische Personen des privaten Rechts


Was wird gefördert?

Gefördert werden kleine Naturschutz‑ und Artenschutzprojekte, die:

  • Natur erhalten oder verbessern
  • Lebensräume schaffen oder pflegen
  • Menschen für Natur‑ und Artenschutz begeistern


Typische Beispiele:

  • Anlage von Biotopen
  • Maßnahmen für Insektenlebensräume
  • Mitmachaktionen im praktischen Naturschutz
  • Bildungsangebote oder Führungen im Gelände
  • Projekte auf Schulhöfen, Vereinsflächen oder öffentlichen Flächen (wenn die Gemeinde sie bereitstellt)


Wichtig: Die Umsetzung darf erst nach Bewilligung beginnen und das Projekt muss bis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres abgeschlossen sein.


Wie hoch ist die Förderung?

Pauschal 2.000 Euro pro Projekt

Ohne Eigenanteil

Voraussetzung: Es müssen mindestens 2.000 € förderfähige Ausgaben nachgewiesen werden.

 

Was ist NICHT förderfähig?

Werkzeugbeschaffungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, z. B.:

  • Sägen
  • Leitern
  • Schaufeln
  • Rasenmäher
  • Ferngläser
  • Schubkarren

 

Ausnahme: Juristische Personen (z. B. Vereine) dürfen bestimmte Spezialgeräte anschaffen, wenn sie ausschließlich für den Naturschutz eingesetzt werden (z. B.: Fledermausdetektoren; Horchboxen; Wildkameras (nicht jagdlich))

 

Antragstellung & Fristen

Start: 25. Februar 2026

Frist: voraussichtlich 30. September 2026

Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.


Es handelt sich um ein Förderprogramm des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. 

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.