Umweltschecks NRW
Umweltschecks NRW
Wer ist antragsberechtigt?
Förderanträge dürfen stellen:
- Privatpersonen (natürliche Personen)
- Vereine, Stiftungen, Initiativen und andere juristische Personen des privaten Rechts
Was wird gefördert?
Gefördert werden kleine Naturschutz‑ und Artenschutzprojekte, die:
- Natur erhalten oder verbessern
- Lebensräume schaffen oder pflegen
- Menschen für Natur‑ und Artenschutz begeistern
Typische Beispiele:
- Anlage von Biotopen
- Maßnahmen für Insektenlebensräume
- Mitmachaktionen im praktischen Naturschutz
- Bildungsangebote oder Führungen im Gelände
- Projekte auf Schulhöfen, Vereinsflächen oder öffentlichen Flächen (wenn die Gemeinde sie bereitstellt)
Wichtig: Die Umsetzung darf erst nach Bewilligung beginnen und das Projekt muss bis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres abgeschlossen sein.
Wie hoch ist die Förderung?
Pauschal 2.000 Euro pro Projekt
Ohne Eigenanteil
Voraussetzung: Es müssen mindestens 2.000 € förderfähige Ausgaben nachgewiesen werden.
Was ist NICHT förderfähig?
Werkzeugbeschaffungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, z. B.:
- Sägen
- Leitern
- Schaufeln
- Rasenmäher
- Ferngläser
- Schubkarren
Ausnahme: Juristische Personen (z. B. Vereine) dürfen bestimmte Spezialgeräte anschaffen, wenn sie ausschließlich für den Naturschutz eingesetzt werden (z. B.: Fledermausdetektoren; Horchboxen; Wildkameras (nicht jagdlich))
Antragstellung & Fristen
Start: 25. Februar 2026
Frist: voraussichtlich 30. September 2026
Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Es handelt sich um ein Förderprogramm des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
