Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern
500 Millionen Euro für Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern
Wer ist förderberechtigt?
Als privater Eigentümer sind Sie förderberechtigt, wenn Sie:
- Wohnraum besitzen
- diesen vermieten
- und das Gebäude ein Mehrparteienhaus ist (mehr als eine Wohneinheit).
Sie gehören zur Empfängergruppe „Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung“.
Für diese Gruppe gilt das vereinfachte Verfahren:
→ Anträge werden direkt nach Eingang bearbeitet
→ Frist: 15. April bis 10. November 2026
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Damit Sie die Förderung bekommen, müssen alle folgenden Punkte erfüllt sein:
- Mindestens 20 % der Stellplätze müssen vorverkabelt werden (Leitungen, Schutzrohre, Zähleranschlüsse etc. müssen vorbereitet sein)
- Mindestens 6 Stellplätze müssen elektrifiziert werden (Das ist eine feste Mindestanforderung – unabhängig von der Größe des Hauses)
- Ladeleistung pro Ladepunkt maximal 22 kW (Standard für private Wallboxen)
- Gefördert werden nur Stellplätze an Mehrparteienhäusern (Also Tiefgarage, Parkdeck oder Außenstellplätze, die zum Gebäude gehören)
- Gefördert werden nur private Ladepunkte (Keine öffentlichen Ladesäulen)
Wie viel Fördergeld gibt es?
Pro elektrifiziertem Stellplatz erhalten Sie bei einer Zusage:
Variante | Förderbetrag |
Ohne Wallbox (nur Vorbereitung) | 1.300 € |
Mit Wallbox | 1.500 € |
Mit bidirektionalem Laden | 2.000 € |
Was wird gefördert?
Das Programm deckt alle wesentlichen Kosten ab:
- Wallboxen / Ladepunkte
- Verkabelung & Leitungswege
- Unterverteilung, FI/LS, Zähler
- Netzanschluss
- Baumaßnahmen (z. B. Wanddurchbrüche, Gräben)
- Lastmanagementsysteme
Warum ist das Programm für private Vermieter attraktiv?
- Einfache Antragstellung (kein Wettbewerb)
- Schnelle Bewilligung
- Wertsteigerung des Gebäudes
- Bessere Vermietbarkeit durch Ladeinfrastruktur
Es handelt sich um ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
