Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern

500 Millionen Euro für Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern

Wer ist förderberechtigt?

Als privater Eigentümer sind Sie förderberechtigt, wenn Sie:

  • Wohnraum besitzen
  • diesen vermieten
  • und das Gebäude ein Mehrparteienhaus ist (mehr als eine Wohneinheit).


Sie gehören zur Empfängergruppe „Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung“.
Für diese Gruppe gilt das vereinfachte Verfahren:
→ Anträge werden direkt nach Eingang bearbeitet
→ Frist: 15. April bis 10. November 2026

 

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Damit Sie die Förderung bekommen, müssen alle folgenden Punkte erfüllt sein:

  • Mindestens 20 % der Stellplätze müssen vorverkabelt werden (Leitungen, Schutzrohre, Zähleranschlüsse etc. müssen vorbereitet sein)
  • Mindestens 6 Stellplätze müssen elektrifiziert werden (Das ist eine feste Mindestanforderung – unabhängig von der Größe des Hauses)
  • Ladeleistung pro Ladepunkt maximal 22 kW (Standard für private Wallboxen)
  • Gefördert werden nur Stellplätze an Mehrparteienhäusern (Also Tiefgarage, Parkdeck oder Außenstellplätze, die zum Gebäude gehören)
  • Gefördert werden nur private Ladepunkte (Keine öffentlichen Ladesäulen)

 

Wie viel Fördergeld gibt es?

Pro elektrifiziertem Stellplatz erhalten Sie bei einer Zusage:

Variante

Förderbetrag

Ohne Wallbox (nur Vorbereitung)

1.300 €

Mit Wallbox

1.500 €

Mit bidirektionalem Laden

2.000 €

 

Was wird gefördert?

Das Programm deckt alle wesentlichen Kosten ab:

  • Wallboxen / Ladepunkte
  • Verkabelung & Leitungswege
  • Unterverteilung, FI/LS, Zähler
  • Netzanschluss
  • Baumaßnahmen (z. B. Wanddurchbrüche, Gräben)
  • Lastmanagementsysteme

 

Warum ist das Programm für private Vermieter attraktiv?

  • Einfache Antragstellung (kein Wettbewerb)
  • Schnelle Bewilligung
  • Wertsteigerung des Gebäudes
  • Bessere Vermietbarkeit durch Ladeinfrastruktur


Es handelt sich um ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr. 

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.