Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln hinsichtlich der geplanten Festsetzung des Wasserschutzgebiets für die Einzugsgebiete der Wassergewinnungsanlagen Wegberg-Uevekoven, Erkelenz-Mennekrath und Wegberg-Beeck der Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH
Gemäß § 27b VwVfG NRW werden die Unterlagen parallel, d.h. ab Beginn der Offenlage auch auf folgender Internetseite der Bezirksregierung Köln zugänglich gemacht.
Näheres kann der beigefügten Bekanntmachung entnommen werden.
Diese Bekanntmachung wurde heute (08.09.2025) im Bekanntmachungskasten der Stadt Wegberg neben dem Rathausportal ausgehangen.
Auf den Aushang wird hiermit gemäß § 17 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Wegberg hingewiesen.
Auskunft erteilt: Herr Meisters (Tel.: 02434 / 83-661)