Auslegung der Planunterlagen im Änderungsverfahren des Braunkohlenplans Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen

Die Unterlagen können in ihrer Originalgröße und -qualität auf der Homepage der Bezirksregierung Köln unter https://url.nrw/braunkohlenplanverfahren eingesehen werden.

Näheres u.a. zur Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme kann der beigefügten Bekanntmachung entnommen werden.

Diese Bekanntmachung wurde heute (16.10.2025) im Bekanntmachungskasten der Stadt Wegberg neben dem Rathausportal ausgehangen.

Auf den Aushang wird hiermit gemäß § 17 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Wegberg hingewiesen.

Bei Fragen zu den Möglichkeiten der Beteiligung, wenden Sie sich bitte an die Regionalplanungsbehörde telefonisch unter der 0221/147-3395 (Frau Bartsch) oder -3066 (Herr Wigger), unter der E-Mail an braunkohlenplanung@bezreg-koeln.nrw.de oder schriftlich an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln.

Auslegungsunterlagen:

Entwurf Braunkohleplan

Textliche Festlegung

Zeichnerische Festlegung

Erläuterungskarten

Synoptische Gegenüberstellung

Masterplan Seeentwicklung Garzweiler der LANDFOLGE Garzweiler

 

Anlagen

Anlagenverzeichnis

1_UP-UVP Bericht

2_Fachbeitrag Natur & Landschaft

3_Artenschutz terrestrisch

4_Artenschutz aquatisch

5_FFH Venloer Scholle

6_FFH Schollenübergreifend

7_Klimaökologische Bewertung

8_Archäologischer Fachbeitrag

9_Bau- und Bodendenkmale im Untersuchungsgebiet (Wasser)

10_Lärmprognose

11_Staubniederschlagsmessung

12_Standsicherheitsnachweis

13_Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie

14_Übersicht Grundwasserentnehmer

15_Grundwassermodell – Bericht 2024

16_Prognose zur Grundwassergüte im Kippen-Abstrombereich

17_Prognose zur limnologischen Entwicklung des Tagebausees

18_Übersicht zu den Oberflächengewässern

19_Transparenzvereinbarung

20_Jahresbericht Bergschäden 2023

21_Absichtserklärung Ersatzpachtland 1992

22_Gewährleistungsvereinbarung Neulandböden