Wasserkonzessionsverfahren der Stadt Wegberg - Rechtsgutachten liegt vor

Im Ergebnis stellt das Gutachten zwei Dinge fest:

1. Die geplante neue Gesellschafterstruktur der KWW mit einigen kreisangehörigen Kommunen als neuen Gesellschaftern als auch deren im Entwurf vorliegende vertragliche Gestaltung verstößt gegen unions- und bundesrechtliche Regelungen.

2. Eine sogenannte Inhouse-Vergabe setzt eine mehrheitliche Beteiligung der konzessionsgebenden Kommunen an der KWW voraus, welche nach den vorliegenden Vertragsentwürfen nicht gegeben ist.

Zurzeit ist der Kreis Heinsberg 100%-ige Gesellschafterin der Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH. Die Pflicht, ihre Bürgerinnen und Bürger mit Wasser zu versorgen, ist Aufgabe der kreisangehörigen Kommunen. Mit dem Betrieb des KWW betreibt der Kreis Heinsberg also keine eigene öffentlich-rechtliche Aufgabe.

Die der Stadt Wegberg angebotene Beteiligung am KWW beträgt lediglich 5,25 %. Insgesamt beläuft sich die den zurzeit in Frage kommenden Kommunen angebotene Beteiligung aufaddiert auf 25 %. Der Kreis will 75 % Unternehmensanteile behalten.

Sowohl die Inhouse-Vergabe als auch die Vergabe in einem Konzessionsvergabe-Verfahren setzen zwingend voraus, dass bestehende Wasserkonzessionsverträge zum Zeitpunkt der neuen Vergabe beendet sein müssen. Die Kündigung der Stadt Wegberg ihres Wasserkonzessionsvertrages war also rechtmäßig.

Das öffentliche Konzessionsvergabeverfahren stellt den gesetzlichen Regelfall dar. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn die hohen Anforderungen sowohl des nationalen Rechts als auch des Unionsrechts beachtet werden.

Die Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH hatte sich zunächst im Konzessionsvergabeverfahren der Stadt Wegberg beteiligt und ihr Interesse bekundet. Das KWW hatte sich dann – auch aus Sicht der Landeskartellbehörde – ohne rechtliche Notwendigkeit aus eigenem Entschluss aus dem Vergabeverfahren zurückgezogen.

Wenn sich die Stadt Wegberg auf die vom Kreis Heinsberg angebotene Beteiligung von 5,25 % eingelassen hätte und die Beteiligung der übrigen interessierten Kommunen bei den insgesamt 25 % geblieben wäre, hätten sowohl die Bezirksregierung Köln als auch die Landeskartellbehörde die auf dieser Beteiligung fußende Inhouse-Vergabe nicht genehmigt.

Das gesamte bisherige Vorgehen der Stadt Wegberg ist folglich nicht zu beanstanden.

Die Stadt Wegberg wird gemeinsam mit der Landeskartellbehörde und der Bezirksregierung sowie dem Kreis Heinsberg bei Gesprächen die Sach- und Rechtslage noch einmal erörtern und das weitere Vorgehen abstimmen.