Verkehrssicherungsmaßnahmen entlang der Bahntrasse an der Industriestraße – Stadt erläutert Vorgehen

Ausgangslage und rechtliche Einordnung

Das betroffene Grundstück an der Industriestraße (Flur 59, Flurstück 35) liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans I-14 der Stadt Wegberg und ist dort als Forstfläche ausgewiesen. Es handelt sich weder um ein Landschafts- noch um ein Naturschutzgebiet. Auch gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 oder § 42 Bundesnaturschutzgesetz sind für diesen Bereich nicht ausgewiesen. Ein eingetragenes Bodendenkmal liegt nicht vor. Bekannt ist jedoch ein vermutetes Bodendenkmal (Nr. F-0076, Typ Flachsröste aus der Neuzeit), das vorsorglich wie ein Bodendenkmal behandelt wurde.

Anlass der Maßnahme

Am 15. Juli 2025 wurde die Stadt Wegberg von der Deutschen Bahn Fahrwegdienst GmbH gemäß § 24 Allgemeines Eisenbahngesetz aufgefordert, die Verkehrssicherheit im Bereich der Bahntrasse in einem Abstand von 50 Metern ab Gleismitte sicherzustellen. Hintergrund sind erhebliche Gefahren durch geschädigte und instabile Bäume, die bei Sturm oder Starkregen auf die Gleisanlagen stürzen könnten.

Die geplanten Maßnahmen wurden am 25. November 2025 im Ausschuss für Bauen, Klima, Stadtentwicklung, Mobilität und energetische Infrastruktur vorgestellt und anschließend mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt.

Durchführung der Arbeiten

Die Arbeiten auf den städtischen Liegenschaften begannen am 29. Januar 2026. Im Verlauf stellte sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten heraus, dass die Verkehrssicherungsmaßnahmen auf angrenzende Grundstücke (Flur 56, Flurstücke 88 und 45) ausgeweitet werden mussten.

Im Bereich der vermuteten Flachsrösten erfolgte die Ausführung besonders bodenschonend. Teilweise wurde mit einem Teleskoplader von der Straße aus gearbeitet. Bei einzelnen Gefahrbäumen erwies sich der Einsatz einer Seilwinde als die bodenschonendste Methode, sodass diese Arbeiten auf den folgenden Werktag verschoben wurden.

Die Arbeiten an der Industriestraße konnten am 2. Februar 2026 weitgehend abgeschlossen werden. Die Fällung eines einzelnen Baumes war an diesem Tag nicht möglich, da zwei Personen die Arbeiten gegen 17:30 Uhr blockierten. Um eine Eskalation zu vermeiden, wurden die Arbeiten an dieser Stelle zunächst eingestellt.

Ökologische Aspekte

Bei der Fläche handelt es sich weder um einen Auenwald noch um einen dauerhaft wasserführenden Bereich, sondern um ein Areal mit jahreszeitlich bedingten, niederschlagsabhängigen Wasserständen. Der überwiegende Bestand an Erlen ist stark geschädigt und weist deutlichen Pilzbefall auf. Auf den Stock gesetzte Erlen treiben in der Regel selbstständig wieder aus, sodass Nachpflanzungen nicht erforderlich sind.

Die vorhandenen Eichen stehen unter stark schwankenden Wasserverhältnissen und weisen ausgeprägte Überhänge in Richtung angrenzender Bebauung auf. Um diese etwa 25 Meter hohen Bäume sicher fällen zu können, mussten umliegende Erlen entfernt werden. Nur so konnte eine kontrollierte Fallrichtung gewählt und gleichzeitig der Bereich der Flachsrösten bestmöglich geschont werden.

Zum Schutz des Bodens wurde ein forstfachlich spezialisiertes Unternehmen beauftragt, das unter anderem einen Kettenbagger mit verbesserter Druckverteilung einsetzte, um Bodenverdichtungen so gering wie möglich zu halten.

Zeitpunkt der Ausführung

Der Ausführungszeitraum wurde bewusst auf den Februar gelegt und damit vor das Ende der Winterruhe von Amphibien. Ein früherer Beginn hätte durch Bodenerschütterungen eine verfrühte Aktivierung der Tiere auslösen können, was deren Energiehaushalt erheblich beeinträchtigt hätte.

Amphibien werden ab konstanten Nachttemperaturen von über 5 °C – in der Regel ab Mitte bis Ende Februar – wieder aktiv. Ab diesem Zeitpunkt wäre ein Befahren der Fläche über mehrere Wochen nicht mehr möglich gewesen. Zudem beginnt im Frühjahr die Setz- und Brutzeit, in der Kronenholz als Nistplatz dient. Ein späterer Abtransport des Materials hätte zudem bereits einsetzende Naturverjüngung erneut beeinträchtigt.

Umgang mit Kritik und Protest

Die Stadt bedauert, dass es im Zuge der Maßnahmen zu massivem Widerstand sowie zu persönlichen Anfeindungen einzelner Personen und Firmen in sozialen Medien gekommen ist. „Es gibt immer wieder Themen, bei denen unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen und man nicht allen Belangen gleichermaßen gerecht werden kann. Gerade in solchen Situationen ist der Dialog besonders wichtig“, erklärt Christian Pape.

„Als ich im Nachhinein erfahren habe, dass zum Beispiel junge Familien Amphibien gesammelt, gezählt und sicher über die Industriestraße zu einem Weiher gebracht haben, damit sie dort laichen können, hat mich das tief in der Seele getroffen“, erklärt der Bürgermeister.

Abwägung und Verantwortung

Die Stadt Wegberg hat die Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Güterabwägung durchgeführt. Maßgeblich waren dabei der Schutz von Menschenleben, Sachwerten sowie die sichere Nutzung der Bahntrasse. Als Eigentümerin der Flächen nimmt die Stadt ihre Verantwortung rechtskonform, sorgfältig und im engen Austausch mit den zuständigen Fachbehörden wahr.

„Wir möchten uns gemeinsam mit der Verwaltung dafür einsetzen, dass diese Flachsrösten den Status eines Bodendenkmals erlangen“, betont Christian Pape. Damit könnten Fördermittel generiert werden, die sowohl den Erhalt sichern als auch für Informations- und Bildungsmaßnahmen eingesetzt werden. Darüber hinaus wird die Stadt nun die Naturverjüngung der Waldfläche aufmerksam begleiten. Sollte es erforderlich sein, wird durch gezielte Initialpflanzungen mit heimischen Gehölzen nachgesteuert. „Unser Ziel ist es, Naturschutz, Klimaschutz und Sicherheit miteinander zu verbinden und dabei im Gespräch zu bleiben“, verdeutlicht der Wegberger Bürgermeister abschließend.