Es ist Aufgabe der Stadt Wegberg, die Versorgung der Wegberger Bevölkerung mit Trinkwasser sicherzustellen. Dazu gehört nicht nur, dass überhaupt Wasser aus den Leitungen fließt, sondern dass das Trinkwasser die geforderten Qualitätsstandards erfüllt, für jedermann bezahlbar bleibt und dass das dazugehörige Leitungsnetz funktioniert. Das war so, das ist so, und das wird auch in den kommenden Jahren so bleiben.
Der Artikel in der Rheinischen Post vom 20.09.2025 unter der Überschrift „Wegberg kündigt dem Wasserwerk“ hat in Teilen der Bevölkerung Ängste geschürt, für die es objektiv keine Grundlage gibt.
Um die bestmögliche Wasserversorgung für die Stadt sicherzustellen, hatte sich die Stadt Wegberg im Herbst letzten Jahres entschieden, die Wasserkonzession zum 01.01.2027 neu auszuschreiben, was eine Kündigung des laufenden Vertrages voraussetzte. Der Vertrag mit dem Kreiswasserwerk läuft noch bis Ende 2026. Selbst wenn am 01.01.2027 noch kein neuer Konzessionsvertrag unterschrieben sein sollte, braucht niemand zu befürchten, dass die Wasserzufuhr eingestellt wird: Das Kreiswasserwerk ist bis zum Zeitpunkt der Versorgung durch den neuen Konzessionär verpflichtet, wie bisher Wasser zur Verfügung zu stellen!
An dem Ausschreibungsverfahren, das bereits Mitte Dezember 2024 öffentlich bekannt gemacht worden ist, hatte sich auch das Kreiswasserwerk, das zurzeit vier der zehn Kommunen im Kreis Heinsberg mit Wasser beliefert, beteiligt. Bevor es aber überhaupt zu einem verbindlichen Angebot auch nur eines der am Verfahren beteiligten Interessenten kommen konnte, ist das Kreiswasserwerk aus freien Stücken und aus Sicht der Stadt Wegberg ohne Not aus dem Verfahren ausgestiegen. Hätte das Kreiswasserwerk das beste Angebot abgegeben, hätte über eine Beteiligung der Stadt Wegberg am Kreiswasserwerk verhandelt werden können. Die Chance, das für die Wegberger Bevölkerung beste Angebot abzugeben, hat das Kreiswasserwerk nicht genutzt.
Gerade wegen der strengen Wettbewerbsneutralität hat es während des laufenden Konzessionsvergabeverfahrens kein verbindliches Gespräch zwischen dem Kreiswasserwerk und der Stadt Wegberg zum Thema „Beteiligung der Stadt am Kreiswasserwerk“ gegeben.
Übliche Kriterien bei der Wasserkonzessionsvergabe sind z. B. Fragen nach der Entwicklung des Wasserpreises, was verlangt der Wettbewerber für einen Hausanschluss, was bietet der Wettbewerber an Kundenservice? usw… Diesem Wettbewerb hat sich das Kreiswasserwerk nicht gestellt.
23. September 2025 von Franziska Siegers