Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B ab 01.01.2026
Wie viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen steht auch die Stadt Wegberg vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Dazu zählen unter anderem die stetig steigende Kreis- und Jugendamtsumlage in Millionenhöhe sowie gesetzlich vorgegebene Pflichtaufgaben wie z.B. der Ausbau von Plätzen zur Ganztagesbetreuung. Diese finanziellen Aufwendungen werden durch gesetzliche Vorgaben von Bund und Land bestimmt, jedoch nicht in ausreichendem Maße gegenfinanziert.
Der Jahresabschluss 2024 wurde durch die Verwaltung fertiggestellt, weist einen Fehlbetrag aus und befindet sich seit Ende des letzten Jahres zur externen Prüfung bei der Gemeindeprüfungsanstalt. Um auch künftig handlungsfähig zu bleiben, haben Rat und Verwaltung in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Einsparmöglichkeiten ausgeschöpft. Weitere Einschnitte stoßen jedoch an ihre Grenzen, insbesondere dort, wo die Substanz und Funktionsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur gefährdet wären. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, auch die Einnahmeseite zu verbessern.
Ein Haushaltssicherungskonzept, das Rat und Verwaltung ausdrücklich vermeiden möchten, würde zwingend eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf den Landesdurchschnitt von derzeit 704 Prozentpunkten vorschreiben. Mit der nun beschlossenen Erhöhung kommt die Stadt dieser Vorgabe zuvor und behält zugleich Gestaltungsspielräume.
Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Anpassung eine Mehrbelastung von rund 18,1 Prozent, was durchschnittlich etwa 7,20 Euro pro Monat für einen Wegberger Haushalt entspricht.
Die getroffene Entscheidung ermöglicht zudem eine verlässlichere und realistischere Planung für den Entwurf des Haushaltsplans 2026. Ein Verzicht auf die Hebesatzerhöhung zum jetzigen Zeitpunkt würde den falschen Eindruck erwecken, dass eine Steueranpassung in diesem Jahr nicht erforderlich sei. Das alleinige erneute Versenden angepasster Steuerbescheide in der Mitte des Jahres 2026 würde Kosten von ca. 20.000 Euro verursachen, die mit diesem Schritt schon eingespart werden.
Mit dem Ratsbeschluss setzt die Stadt Wegberg einen notwendigen Schritt, um ihre finanzielle Stabilität zu sichern und ihre Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger erfüllen zu können.
