Wahlschein-Onlineantrag
Kommunalwahl am 14. September 2025
Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,
das Wahlbüro der Stadt Wegberg befindet sich im Sitzungssaal Raum Nr. 411 und ist barrierefrei erreichbar.
Die Öffnungszeiten sind täglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich Dienstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr.
Im Rahmen der Kommunalwahl am 14.9.2025 haben Sie die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Stimmbezirk Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen wollen. Sie müssen den Antrag allerdings persönlich stellen. Diesen können Sie im oberen Bereich durch Klicken des Begriffes "Wahlscheinbeantragung" ausfüllen.
Den Antrag können Sie bis zum 09.09.2025, 10.00 Uhr online stellen. Danach können Sie den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines nur noch persönlich, per Brief oder per Email in unserem Wahlbüro bis zum 12.09.2025 stellen. Bitte geben Sie hier Ihre persönlichen Daten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, aktuelle Meldeadresse und evtl. abweichende Versandadresse) an. Wenn Sie für eine andere Person einen Antrag stellen möchten, fügen Sie dem Antrag bitte eine entsprechende Vollmacht, in der explizit die Beantragung der Briefwahlunterlagen benannt ist, bei.
Der Antrag per Brief kann bei der Stadt Wegberg abgegeben oder in einem frankierten Umschlag übersandt werden.
Wahlscheinanträge werden nur bis zum 12.09.2025, 15.00 Uhr, entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr.
Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird anschließend an Ihre in der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wohnadresse versandt. Falls Sie die Zusendung der Wahlunterlagen an eine abweichende Adresse wünschen, markieren Sie bitte im Antragsformular auf der nächsten Seite "Versand soll an eine andere Anschrift erfolgen" und geben Sie diese Adresse bitte dort an. Nutzen Sie bitte im Antragsformular auf der nächsten Seite auch durch einen Klick auf "Hilfe" die hinterlegte Ausfüllanleitung.
Der Versand der Benachrichtigungen zur Kommunalwahl erfolgt ab dem 12.08.2025 und enthält einen QR-Code, über den jede*r Bürger*in mit einem entsprechenden Endgerät (Smartphone, Tablet) zum personalisierten Antrag für die Briefwahl gelangt.
Wer bis zum 24.08.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit dem Wahlamt der Stadtverwaltung in Verbindung setzen.