Der Rat hat in seiner Sitzung am 14. Februar 2023 die Fortschreibung des Gleichstellungsplans der Mühlenstadt Wegberg für den Zeitraum 2023 bis 2027 mehrheitlich beschlossen und damit die Weichen für die verwaltungsinterne Arbeit zur Weiterentwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung für die kommenden fünf Jahre gestellt.
Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Landesgleichstellungsgesetz NRW. Dort ist als Zielmarke ein Frauenanteil von 50% in allen Bereichen vorgegeben.
Der Gleichstellungsplan beinhaltet eine Bestandsaufnahme und Analyse der
Beschäftigtenstruktur der Verwaltung. Bei der Besetzung von Führungspositionen und Stellen in den höheren Entgelt- und Besoldungsgruppen mit Frauen gibt es immer noch Nachholbedarf. Daran wird in den nächsten Jahren konsequent weitergearbeitet.
Um das Gleichstellungsziel zu erreichen, hat die Verwaltung konkrete Ziele und Maßnahmen vereinbart. Diese beinhalten Handlungsfelder wie Gleichstellung in der Verwaltung, Personalentwicklung, Stellenbesetzungsverfahren und Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sowohl der Gleichstellungsplan als auch alle Einzelmaßnahmen werden laufend evaluiert und weiterentwickelt.
In den letzten Jahren haben sich die Vorstellungen und Erwartungen an Familien- und Erwerbsleben sowohl von Frauen als auch von Männern stark verändert. Diesen will die Stadt Wegberg als familienfreundlicher Arbeitgeber offen gegenüberstehen.
14. März 2023 von Ulrich Lambertz