Hund an- und abmeldenBeschreibung Hundehalter können im Steueramt Ihren Hund an- bzw. abmelden. In Zeiten, in welchen das Steueramt geschlossen ist, können Hunde vertretungsweise im Bürgerservice an- und abgemeldet werden. Bitte beachten Sie auch die übrigen Dienstleistungsbeschreibungen der verschiedenen Fachbereiche der Stadtverwaltung, die sich mit der Thematik der Hundehaltung beschäftigen. Geben Sie für eine gesammelte Anzeige aller Dienstleistungsbeschreibungen zur Hundehaltung bitte das Schlagwort "Hund" in die Suchfunktion ein. Benötigte Unterlagen Anmeldung: Übergabe- oder Kaufvertrag Impfpass des Hundes Abmeldung: Steuermarke Bei Tod des Hundes: Bescheinigung des Tierarztes Bei Wegzug bzw. Abgabe des Hundes: Neue Adresse bzw. Daten der neuen Hundehalter Besonderheiten: Bitte beachten Sie die Besonderheiten bei der Anmeldung eines großen Hundes (mind. 40 cm oder mind. 20 kg). Nähere Informationen zu der Anzeigepflicht großer Hunde finden Sie hier. Hinterlegte Vordrucke für die Hundesteuer An- und Abmeldung zur Hundesteuer Gebühren (Hundesteuer) Die Höhe des Steuersatzes ergibt sich aus der Hundesteuersatzung. Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit Mitarbeiter/in Gertrud Jans / Gertrud Theißen / Meike Dreeßen Kontaktdaten Tel. 02434 / 83 - 220 Fax 02434 / 83 - 298 Erweiterte Öffnungszeiten Bürgerservice Montag, Mittwoch, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr |