BaulastenverzeichnisBeschreibung In vielen Fällen ist es dem Bauherrn/Grundstückseigentümer infolge ungünstiger Lage oder Beschaffenheit seines Grundstückes nicht möglich, die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Bebauung seines Grundstückes zu schaffen. In solchen Fällen kann ein anderer Grundstückseigentümer diese öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ganz oder teilweise auf sein Grundstück übernehmen. Diese Baulast wird in das sog. Baulastenverzeichnis eingetragen. Die Übernahme einer solchen Baulast erklärt der Grundstückseigentümer durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung bei der Bauaufsichtsbehörde. Dementsprechend kann eine solche Baulast (z.B. Stellplatz auf dem Nachbargrundstück) auch nur gelöscht werden, wenn ein öffentliches Interesse an ihr nicht mehr besteht. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen. Sie können auch Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis erhalten. Benötigte Unterlagen für die Baulasteintragung: formloser Antrag und amtlicher Lageplan mit Eintragung der Baulastfläche (fünffach) für die Auskunft aus dem Baulastverzeichnis: formloser Antrag und Angaben zur Gemarkung, Flur und Flurstücken Hinterlegte Vordrucke Antrag auf Eintragung einer Baulast Antrag auf Löschung einer Baulast Gebühren Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bzw. der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wegberg festgesetzt.
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