Rodungsarbeiten für eine KanaltrasseDa dies nur in offener Bauweise möglich ist, müssen die Bäume in diesem Bereich in einer Breite von rund 10m parallel des Grenzlandringes (Landstraße L3) entnommen und die Wurzeln entfernt werden. Die Durchführung der Kanalbauarbeiten ist für die Mitte des laufenden Jahres vorgesehen, die Fällung erfolgt bewusst vor dem 28.02., um den Belangen des Brut- und Vogelschutzes im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes gerecht zu werden. Mit den Rodungen wurde ein Fachunternehmen beauftragt, die Koordination liegt beim städtischen Baubetriebshof. Die Maßnahme wurde im Vorfeld mit der Forstbehörde und der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Nach Abschluss der Kanalbauarbeiten wird gemeinsam mit der Forstbehörde geprüft, in wie weit und wo in der Parzelle Ersatzpflanzungen vorgenommen werden können, ohne die dann erneuerte Kanaltrasse erneut durch Wurzeleinwuchs zu gefährden.
Rückfragen beantwortet der städtische Baubetriebshof der Mühlenstadt gerne unter 02434 83 810. |