Hinweis: Das Rathaus ist weiterhin ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache geöffnet. Sehen Sie hierzu auch den unten sowie unter Öffnungszeiten stehenden Hinweis.
Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der ab dem 17.10.2020 gültigen Fassung u.a. auch zum Thema Großveranstaltungen finden Sie hier.
Die aktuelle Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (Coronaeinreiseverordnung – CoronaEinrVO) ab 26.10.2020 können Sie hier downloaden.
Die Informationen zu den "Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchutzVO NRW ab 17.10.2020 finden Sie hier.
Den Katalog zu den Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) können Sie hier downloaden.
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Öffnung des Rathauses
Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse
in der Stadt Wegberg hat ferner entschieden, dass das Rathaus weiterhin,wie alle übrigen Rathäuser im Kreisgebiet und die
Kreisverwaltung auch, für den Publikumsverkehr mit der Einschränkung geöffnet
ist, dass Bürgerinnen und Bürger gebeten werden, sich vor einem Besuch telefonisch
anzumelden.
Im Eingangsbereich des Rathauses werden
die Besucher durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung zu den
Kollegen in den Fachbereichen weitergeleitet. Es sollen damit größere
Menschenansammlungen in Wartebereichen des Rathauses vermieden werden.
Für diese Fälle hat die Verwaltung
während der sonst üblichen Öffnungszeiten Service-Telefonnummern eingerichtet,
an die sich die Bürgerinnen und Bürger wenden können:
Fachbereiche:
Standes- und Friedhofsamt Tel. 02434 – 83 344
Bürgerservice Tel.
02434 – 83 330
Bildung und Soziales Tel. 02434 – 83 502
Stadtkasse/Vollstreckung Tel. 02434 - 83 210
Zentrale Rufnummer Tel. 02434 – 83
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