Alle Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, können ab dem 25.01.2021 einen Impftermin vereinbaren. Zu den weiteren Einzelheiten wird auf das Musterschreiben an alle Impfberechtigten und das Schreiben des Gesundheitsministerers Laumann verwiesen. Die Schreiben können Sie hier downloaden.
Sollten Sie im Vorfeld Fragen oder Zweifel haben, ob Sie geimpft werden können, wenden Sie sich
bitte an Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt.
Bitte beachten Sie, dass die Kreisverwaltung keinen Einfluss auf die Terminvergabe hat und Ihnen dazu auch keine weiteren Auskünfte geben kann. Nutzen Sie zur Terminvereinbarung bitte ausschließlich die in dem beigefügten Schreiben genannten Kontaktdaten.
Der Landrat des Kreises weist darauf hin, dass allein im Kreis Heinsberg über 17.000 Menschen dieses Schreiben erhalten werrder und es sicherlich vor allem zu Beginn zu einer hohen Auslastung der Telefon- und Internetverbindungen kommen kann. Bitte haben Sie daher etwas Geduld, wenn es nicht gleich in den ersten Tagen klappt, einen Termin zu vereinbaren.
Das Impfzentrum des Kreises Heinsberg befindet sich in Erkelenz, Brüsseler Allee 5. Derzeit läuft die Einrichtung einer direkten Busverbindungvon den Bahnhöfen Erkelenz und Hückelhoven-Baal zum Impfzentrum.
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Hinweis: Das Rathaus ist weiterhin ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache geöffnet. Sehen Sie hierzu auch den unten sowie unter Öffnungszeiten stehenden Hinweis.
Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der aktuell gültigen Fassung u.a. auch zum Thema Großveranstaltungen sowie allen Anlagen und der Bußgeldkatalog finden Sie hier.
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Die aktuelle Verordnung zur Regelung von Absonderungen
nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes (Quarantäneverordnung NRW) des Landes NRW vom 30.11.2020 können Sie hier downloaden.
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Öffnung des Rathauses
Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse
in der Stadt Wegberg hat ferner entschieden, dass das Rathaus weiterhin,wie alle übrigen Rathäuser im Kreisgebiet und die
Kreisverwaltung auch, für den Publikumsverkehr mit der Einschränkung geöffnet
ist, dass Bürgerinnen und Bürger gebeten werden, sich vor einem Besuch telefonisch
anzumelden.
Im Eingangsbereich des Rathauses werden
die Besucher durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung zu den
Kollegen in den Fachbereichen weitergeleitet. Es sollen damit größere
Menschenansammlungen in Wartebereichen des Rathauses vermieden werden. Hierzu
werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Nummernkärtchen austeilen.
Für diese Fälle hat die Verwaltung
während der sonst üblichen Öffnungszeiten Service-Telefonnummern eingerichtet,
an die sich die Bürgerinnen und Bürger wenden können:
Fachbereiche:
Standes- und Friedhofsamt Tel. 02434 – 83 344
Bürgerservice Tel.
02434 – 83 330
Bildung und Soziales Tel. 02434 – 83 502
Stadtkasse/Vollstreckung Tel. 02434 - 83 210
Zentrale Rufnummer Tel. 02434 – 83
- 0
Im Übrigen wird weiterhin empfohlen,
insbesondere Menschenansammlungen zu meiden.
„Unser wichtigstes Ziel ist die Aufrechterhaltung der medizinischen Infrastruktur und wir sind deshalb zu der Entscheidung gekommen, keine weiteren Infektionsrisiken zu schaffen. Wir wissen, dass dies eine große Herausforderung und Belastung für die Familien bedeutet. Und dennoch ist es wichtig, dass wir in den kommenden Wochen und Monaten genügend Kapazitäten in den Krankenhäusern vorhalten können (hierbei geht es nicht nur um Corona-Patienten, sondern auch um die sonst anfallenden und notwendigen Behandlungen)“, sagt Bürgermeister Michael Stock.