Personenstandsregister / Familienforschung

  • Leistungsbeschreibung

    Die am 1. Januar 2009 wirksam gewordene Reform des Personenstandsrechts hat dazu geführt, dass das Standesamt dem Stadtarchiv umfangreiche Personenstandsregister übergeben hat. Damit sind aktuell folgende Personenstandsregister der Stadt Wegberg im Stadtarchiv verfügbar:

    Personenstandsregister der Gemeinde / Stadt Wegberg
    Geburtsregister ab 1796

    Heiratsregister ab 1796
    Sterberegister ab 1796

    Personenstandsregister der Gemeinde Beeck
    Geburtsregister ab 1798

    Heiratsregister von 1798 bis 1935
    Sterberegister von 1798 bis 1935

    Personenstandsregister des Amtes Myhl
    (Gemeinden Arsbeck, Myhl und Wildenrath)

    Geburtsregister ab 1799
    Heiratsregister ab 1799
    Sterberegister von 1799 bis 1971

    Bitte beachten Sie, dass sich im Stadtarchiv nur
    • die Geburtsregister befinden, die mindestens 110 Jahre alt sind,
    • die Heiratsregister, die mindestens 80 Jahre alt sind und
    • die Sterberegister, die mindestens 30 Jahre alt sind.

    Alle jüngeren Personenstandsregister (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Standesamt Wegberg erhalten.

    Für die Familienforschung und andere historische Personenrecherchen stehen im Stadtarchiv u.a. auch Kirchenbücher (Kopien) der örtlichen katholischen Pfarren zur Verfügung:

    Pfarre Arsbeck (1653-1791), Pfarre Beeck (1619-1814), Pfarre Myhl (1766-1798), Pfarre Wegberg (1639-1799) und Pfarre Wildenrath (1691-1798)

    Das Stadtarchiv bietet folgenden Service an

    • Die Benutzung von Archiv- und Bibliotheksgut im Stadtarchiv ist grundsätzlich kostenlos.
    • Schriftliche Auskünfte einschließlich der dazu erforderlichen Ermittlungen (Entgelt: 14,20 EUR je angefangene Viertelstunde)
    • Beglaubigung von Kopien aus dem Personenstandsarchivgut (je Beglaubigung: 5,40 EUR)
    • Anfertigung von Fotokopien aus Primärquellen (DIN A4: je Kopie 1,20 EUR, DIN A3: 2,40 EUR)
  • Kosten

  • Hinweise


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende