| Name |
Kurzbeschreibung |
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| Abfallentsorgungssatzung | Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg. | |
| Abfallentsorgungssatzung -Anlage 1- | Abfallpositivkatalog; alle in diesem Katalog genannten Abfälle unterliegen der Einsammlung und Beförderung durch die Stadt.
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| Abfallentsorgungssatzung -Anlage 2- | Liste der Sonderabfälle/schadstoffhaltige Abfälle | |
| Abfallentsorgungssatzung -Gebührensatzung- | Satzung über die Gebühren für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung. | |
| Baumschutzsatzung | Baumschutzsatzung der Stadt Wegberg | |
| Brandschausatzung | Die Satzung regelt die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Wegberg. | |
| Denkmalbereichssatzung "Historische Ortslage Beeck" | Unterschutzstellen des Ortskerns von Beeck gemäß Denkmalschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen | |
| Ehrenordnung des Rates | Die Ehrenordnung bestimmt, welche Angaben die Rats- und Ausschussmitglieder nach ihrer Wahl über sich und ihre persönlichen Verhältnisse zu machen haben (z.B. Name, Familienstand, Beruf, Grundvermögen und Beteiligungen an Unternehmen). | |
| Entwässerungssatzung | Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage | |
| Entwässerungssatzung -Gebührensatzung- | Diese Satzung gilt u.a. für die erstmalige Erstellung eines Kanalanschlusses und die hierfür vom Grundstückseigentümer zu zahlenden Beiträge. Ferner sind in ihr die Höhe der Kanalbenutzungsgebühren festgelegt. | |
| Erschließungsbeitragssatzung | Satzung über die Festsetzung von Erschließungsbeiträgen für den erstmaligen Ausbau von Straßen, Wegen, Plätzen und anderen öffentlichen Flächen. Der erstmalige Ausbau umfaßt die komplette Neuerstellung von Fahrbahnen, Gehwegen, Beleuchtung und der Straßenentwässerung (ohne Abwasserentsorgung der Grundstücke). | |
| Feuerwehrgebührensatzung | Die Satzung regelt die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wegberg. | |
| Friedhofssatzung | Die Satzung regelt die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Wegberg. | |
| Friedhofssatzung - Gebührensatzung mit Gebührentarif - | Die Satzung regelt die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe. | |
| Gebührensatzung über die Erhebung von Marktstandsgeld | Die Satzung regelt die Erhebung des Marktstandsgeldes. Dieses wird von den Ausstellern und Marktstandsinhabern bei Kirmesveranstaltungen und Wochenmärkten für die Benutzung der Marktplätze und deren Einrichtungen (Wasser- und Stromanschluß) erhoben. | |
| Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse | Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg. Hierin ist z.B. die Verfahrensweise in den Sitzungen geregelt. | |
| Gestaltungssatzung Ortskern Beeck | Ziel der Satzung ist es, notwendige Veränderungen und Erneuerungen der Bausubstanz sowie die Gestaltung von Neubauten und Werbeanlagen im Bereich des Ortskerns Beeck so zu regeln, dass sie die persönlichen Bedürfnisse der Bewohner erfüllen, sich in den historisch gewachsenen Ortskern einfügen und insbesondere die Denkmalschutzsubstanz, aber auch das Gesamtensemble angemessen berücksichtigen. | |
| Hauptsatzung | In der Hauptsatzung erfolgt die Ausgestaltung des gemeindlichen Organisationsrechtes. Hierin legt die Stadt unter anderem die Art der öffentlichen Bekanntmachung von Ortsrecht oder die Anzahl der Beigeordneten fest. | |
| Hebesatzung | Die Satzung regelt die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Wegberg. | |
| Hundesteuersatzung | Die Satzung regelt die Besteuerung von Hunden im Stadtgebiet Wegberg. | |
| Ordnungsbehördliche Verordnung über die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten | Verkürzung bzw. Verlängerung der Sperrzeiten | |
| Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung | Die vom Rat der Stadt Wegberg am 15. März 2005 erlassene neue ordnungsbehördliche Verordnung macht insbesondere deutlich, wie die Bürgerinnen und Bürger im Interesse aller mit der Umwelt und mit dem "Gemeineigentum" (öffentliche Straßen, Wege, Plätze und Anlagen) umgehen sollen, damit unsere Stadt lebenswert bleibt. Für die Uneinsichtigen macht sie außerdem deutlich, in welchen Fällen vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße verfolgt und ggf. auch mit einem Bußgeld geahndet werden. | |
| Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen der Stadt Wegberg vom 25. Januar 2005 | Die Rechtsverordnung regelt die räumliche Abgrenzung der Schulbezirke der Grundschulen der Stadt Wegberg. | |
| Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen | Die Richtlinie bestimmt im wesentlichen die Anlässe und die Höhe der Beihilfen, die an Vereine und andere Gruppen gewährt werden können. | |
| Satzung für den Wochenmarkt | Die Satzung regelt u.a. die Teilnahme, die Zuweisung der Standplätze und die Art der Verkaufseinrichtungen für den Wochenmarkt. | |
| Satzung für den Wochenmarkt - Festsetzung der Märkte- | Die Satzung regelt u.a. den Standort und die Dauer der Märkte. | |
| Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Wegberg | Die Satzung regelt das Verfahren zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Wegberg. | |
| Satzung über die Abwälzung der Kleineinleiterabgabe | Satzung über die Erhebung der Kleineinleiterabgabe. Die Kleineinleiterabgabe ist von Personen zu zahlen, die nicht an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen (Kanalnetz) angeschlossen sind und pro Tag weniger als 8 qm² Schmutzwasser in ein Gewässer oder in das Grundwasser einleiten. | |
| Satzung über die Aufhebung von Teilgenehmigungssatzungen in Bebauungsplänen | Die Satzung hebt die in bestimmten Bebauungsplänen festgesetzte Genehmigungspflicht für Grundstücksteilungen auf. | |
| Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen | Grundstücksentwässerungsanlagen sind Kleinkläranlagen und abflußlose Gruben für häusliches Schmutzwasser. Diese Satzung regelt die Benutzung und die Entsorgung dieser Anlagen. | |
| Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen | Die Satzung dient der Erhaltung des Kirchplatzes im Ortsteil Beeck. Sie schränkt die Möglichkeiten zur Änderung von baulichen Anlagen ein, die sich im Bereich zwischen der Holtumer Straße, der Prämienstraße und der Straße "An Haus Beeck" befinden. | |
| Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen | Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Verbesserung von Anlagen im öffentlichen Bereich (Straßen, Wege und Plätze). Die Satzung bezieht sich nur auf die Verbesserung bereits vorhandener Flächen (z.B. nachträglicher verkehrsberuhigter Ausbau einer Straße). | |
| Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Gewässerunterhaltung | Diese Satzung regelt die Umlage der Kosten, die der Stadt Wegberg durch die Gewässerunterhaltung und den Gewässerausbau entstehen. | |
| Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer | Die Satzung regelt die Erhebung der Vergnügungssteuer im Stadtgebiet Wegberg. | |
| Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen | Diese Satzung regelt u.a. die Zweckbestimmung der Übergangsheime, die Einweisung von Personen in die Heime und die hierfür zu erhebenden Gebühren. | |
| Satzung über die Festlegung von Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages zur Ablösung der Stellplatzpflicht | Wenn jemand bei Beantragung eines Bauvorhabens die hierfür geforderten Stellplätze nicht errichten kann, so besteht die Möglichkeit stattdessen diese Verpflichtung durch Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages abzulösen. | |
| Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB | Dieses besondere Vorkaufsrecht bezieht sich lediglich auf denTeilbereich süd-östlich des Schul- und Sportzentrums und nördlich des Grenzlandringes. | |
| Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen | Die Satzung regelt die Durchführung der und die Fristen für die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen. | |
| Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach § 8 a Bundesnaturschutzgesetz | Diese Satzung bietet eine Refinanzierungsmöglichkeit für von der Gemeinde durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen | |
| Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach § 8 a Bundesnaturschutzgesetz - Anlage- | Die Anlage beinhaltet die Grundsätze für die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen | |
| Sondernutzungen an öffentlichen Straßen | Die Satzung regelt die Nutzung von öffentlichen Straßen, von Gehwegen oder Parkplätzen für private oder gewerbliche Zwecke. Sie beschreibt die Erlaubnispflicht und zählt die erlaubnisfreien Nutzungen auf. Der Satzung ist ein Gebührentarif angefügt. | |
| Straßenreinigungssatzung | Satzung über die Reinigung und den Winterdienst von Gehwegen und Fahrbahnen innerhalb geschlossener Ortslagen, einschließlich Straßenverzeichnis | |
| Verwaltungsgebührensatzung | Die Satzung regelt die Erhebung von Gebühren für Leistungen (Auszüge, Beglaubigungen usw.) der Stadtverwaltung | |
| Verwaltungsgebührensatzung - Gebührentarif- | Der Gebührentarif setzt für von der Stadt erbrachte Leistungen die jeweils zu entrichtende Gebühr fest. | |
| Zuständigkeitsordnung | Diese Bestimmung regelt die Zuständigkeiten des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg. | |